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Date: 2002-06-10

CH: Inland, Spitzel, Militaer

"Unser Militär braucht neue Beschäftigung und Einnahmequellen. Auf dem Weg dazu verteilen sie ihre abgehörten Daten wohl gerade so weit wie möglich an andere Interessenten in CH. Dass sie dabei jeglichen Datenschutz mit Fuessen treten und das Tor zu einer permanenten Ueberwachung eröffnen ist ihnen wohl nicht bewusst..." schreibt Daniel Boos [SIUG], der seinem Militär wohl niemals unedle Motive unterstellen würde.
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«Wir wollen selbstverständlich nicht, dass der militärische Dienst im Inland aktiv bespitzelt.» Im Ständerat genügte diese beruhigende Zusicherung des Kommissionspräsidenten - und schon war die neue Bestimmung im Militärgesetz beschlossene Sache. Im Nationalrat aber wird eine Kommissionsminderheit heute Montag Einspruch erheben, weil sie eine Umgehung strenger Datenschutz-Vorschriften befürchtet. [...] Die strikte Aufgabentrennung zwischen SND und DAP wird nun aber durch die elektronische Aufklärung in Frage gestellt. Beim Abhören von Telefon-, Fax- und E-Mail-Verbindungen, die via Satellit übermittelt werden, fallen beim SND auch Informationen an, die für die Inlandaufklärung interessant sind. Dies wird in grossem Ausmass der Fall sein, wenn das 100 Millionen Franken teure Abhorchsystem Onyx in den nächsten Jahren vom begonnenen Testlauf zum Vollbetrieb übergeht. Es wird die riesigen Kommunikationsströme systematisch nach bestimmten Schlüsselwörtern durchforsten und automatisch registrieren, was verdächtig scheint. Mit dem neuen Absatz 2bis soll der Nachrichtendienst nun im Militärgesetz die Kompetenz erhalten, «bei Gelegenheit», also zufällig gefundene Informationen mit Inland-Bezug ans BAP weiterzuleiten. Konkret ist die Rede von Informationen über Personen in der Schweiz, die für die innere Sicherheit oder die Strafverfolgung von Bedeutung sein könnten. Damit aber käme das BAP zu Informationen, die es selber mittels Abhörung für präventive Zwecke nicht oder in Strafuntersuchungen nur mit richterlicher Genehmigung beschaffen darf. Volltext http://www.tagesanzeiger.ch/ta/taOnlineArtikel?ArtId=195396
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edited by Harkank
published on: 2002-06-10
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