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Date: 2001-04-30

Immer mehr Skepsis gegen "Cybercrime"


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Fällt laut österreichischem Justizministerium nicht unter EU-
Gemeinschaftsrecht | Damit ist das Abkommen nicht
bindend | Parlamentarische Versammlung im Europarat
verwechselt DDOS-Attacken mit SPAM und fordert
Maßnahmen gegen "Benutzung des Internets für
Menschenhandel" vor 2h 39min


Wenige Tage, nachdem Entwurf 25 des umstrittenen
Abkommens zur "Bekämpfung von Cybercrime" durch die
parlamentarische Versammlung des Europarats gegangen
ist, ist dieser umstrittene Vertrag von europäischer Gültigkeit
noch weit entfernt.

Zuerst muss er im Juni noch durch das "Europäische
[Minister-] Komitee für Strafrechtsfragen" [CDPC] bestätigt
werden, bindend ist eine Verabschiedung aber nicht.

Von etwa 170 bisherigen Beschlüssen des Europarats hat
Österreich zum Beispiel nur 100 mitgetragen, eine direkte
Übernahme von "Cybercrime" durch die EU - was bindend
wäre - ist aber derzeit nicht möglich.

Das Justizministerium sagt Aus dem österreichischen
Justizministerium ist zu erfahren, dass der Inhalt des
Abkommens nach der geltenden Rechtslage nicht unter die
EU-Gemeinschaftskompetenz falle.

Das Außenministerium meint Im Außenministerium
wiederum kann man sich eine EU-Beitrittsklausel im
Abkommen vorstellen, wobei das "Ob und Wann ... der
Beurteilung späterer Entwicklungen durch die Mitglieder der
Gemeinschaft vorbehalten" bleibe.

Diese nicht eben enthusiastische Unterstützung eines
Abkommens, vor dessen möglichen Auswirkungen zuletzt
sogar die BBC gewarnt hatte, spiegelt sich auch im Verlauf
der Debatte im Europarat wider.


Östereich sagt nichts In der Sitzung der parlamentarischen
Versammlung des Europarats am 24. April gab es zum
Thema keine Wortmeldung aus Österreich.

"Benutzung des Internets für Menschenhandel"

Wie es um das Verständnis der technischen Grundlagen des
Cyberspace unter den erwähnten Parlamentariern generell
bestellt ist, davon legen die Forderungen der "Parliamentary
Assembly" allerdings ein beredtes Zeugnis ab.

Zur Aufnahme in das Abkommen dringend empfohlen werden
unter anderen die Straftaten "Benutzung des Internets für
Menschenhandel", die "missbräuchliche Speicherung
hasserfüllter Botschaften" sowie die "Blockade der Funktion
von Computersystemen" durch 'junk e-mail'", die man ganz
offensichtlich mit so genannten DDOS-Attacken verwechselt
hat.

Dass die USA, im Rahmen der G7-Staaten ursprünglich
treibende Kraft hinter dem Abkommen, unterzeichnen
werden, wird immer unwahrscheinlicher. Die
Wirtschaftskammer der USA hatte Ende 2000 ihre Regierung
aufgefordert, das Abkommen nicht zu unterzeichnen.

Source mit Links
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=65248


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edited by Harkank
published on: 2001-04-30
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