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Date: 2000-11-09

ECHELON blockiert Cybercrime


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Pläne für grenzüberschreitende Bekämpfung von
"Cybercrime" werden entschärft | Furcht vor
Wirtschaftsspionage verhindert "engagierte Lösungen" |
Multilaterales Misstrauen der Großmächte untereinander
wegen elektronischer Abhörsysteme


Es hatte lange Zeit ganz danach ausgesehen, als würde sich
außer zwei Dutzend besorgten Civil-Liberties- und
Bürgerrechtsorganisationen niemand öffentlich dafür
interessieren, was die Experten des Komitees "Crime in
Cyber-Space" [PC-CY] beim Europarat an Plänen zur
Grenzen überschreitenden Suche in digitalen Netzen und
Datenbanken ausgearbeitet hatten.

Der wie alle anderen hinter verschlossenen Türen zwischen
Lobbyisten und gesetzlich ermächtigten Behörden
ausgehandelte Entwurf Nr. 22, Revision zwei, ist nach einem
Monat seiner Publikation in weiten Teilen den Speicherplatz
nicht mehr wert, den das Dokument einnimmt.

Abrücken von "engagierten Lösungen" Nach dem letzten G7-
Gipfel habe es ein Abrücken der Großen von "engagierten
Lösungen" gegeben, erfuhren wir aus dem österreichischen
Justizministerium. Rund um das Abkommen sei nun wieder
"das Sensible raus" und "alles im Fluss".

Draft Convention on Cyber-crime, Draft 22, Rev 2

Abkommen in mehreren Punkten gescheitert

Dies deckt sich mit anderen Informationen aus dem Bereich
IT-Industrie [siehe nächster Teil], die der FutureZone
vorliegen, denn das Abkommen soll gleich in mehreren
sensiblen Punkten aus verschiedenen Gründen vorläufig
gescheitert sein.

Der politisch sensibelste dabei heißt wieder einmal
ECHELON und anverwandte nationale, militärische
Spionagesysteme.

Für diese Staaten hatte man im Artikel drei "Illegales
Abfangen von Daten" [illegal interception] eine fast
österreichisch anmutende Ausnahmeregelung gefunden,
deren Schlitzohrigkeit sich letztlich gegen die
hauptsächlichen Betreiber der Lauschsysteme kehrte.
Offener Brief an den Europarat


Wirtschaftsspionage ist "unlauter" Ganz offensichtlich wurde
den Beteiligten erst in der vorliegenden Fassung 22.2 klar,
welchen Sprengstoff Artikel drei, der nationale Gesetze
gegen illegales Abfangen von Daten aus nicht öffentlichen
Computernetzen und so genannte Tempest-Angriffe
einfordert, in sich birgt.

Der Zusatz, dass sich jeder Staat selbst eine
Ausnahmeregelung von Artikel drei genehmigen könne, wenn
zwar diese Delikte begangen würden, dies aber nicht mit
"unlauteren Absichten" [dishonest intent] geschehe, war
offenbar der Auslöser

Der Begriff "unlautere Absichten" wird in seiner Brisanz
nämlich erst dann erkennbar, wenn man weiß, dass darunter
schlicht "Wirtschaftsspionage" zu verstehen ist.

Will heißen: Das ist die Argumentation der Amerikaner und
Briten, seit die Existenz von ECHELON nicht mehr Abrede
zu stellen ist. Diese Versicherung, keine Wirtschaftspionage
zu betreiben konterkariert freilich etwa das
Ermächtigungsgesetz für das britischen General
Communication Headquarters GCHQ von 1994. Einer der
Zwecke dieses Militärgeheimdienstes sei "das ökonomische
Wohlergehen des United Kingdom in Beziehung zu Aktionen
oder Ansichten von Personen außerhalb der britischen
Inseln" zu fördern. Die erste Welle der Kritik

Unterschiedliche Auffassungen Unterschiedliche
Auffassungen darüber, inwiefern die nationalen Legislaturen -
besonders in Großbritannien, den USA, Frankreich,
Deutschland und Japan - das Abfangen von Daten zum
Vorteil der eigenen Wirtschaft als "unlauter" einstuften,
brachten den gesamten Komplex rund um Artikel drei damit
zu Fall.

Die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Durchsuchens
von Datenbanken und -netzen [trans border search] im Zuge
der Bekämpfung von "Cybercrime" sollten in den nächsten
Versionen des Dokuments stark beschränkt werden - quasi
auf den ohnehin öffentlichen Bereich.

Mehr Hintergünde über den Widerstand der IT-Industrie gegen
anderen Punkte des Abkommen folgen im zweiten Teil.

URLs und related stories
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=47547


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edited by Harkank
published on: 2000-11-09
comments to office@quintessenz.at
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