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Date: 2007-04-24

AT: Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Be/gut/Achtung!

Was sehen meine entzündeten Äuglein? Alles Daten die Kommunikationsanbieter angeblich 'eh schon zu Verrechnungszwecken speichern. Zb war es für die Rechnung bisher schon unerlässlich die Ortung aller benutzten Funkzellen zu speichern. In Mariahilf gelten schließlich andere Tarife als in Favoriten, ganz besonders wenn sie diese während des Gesprächs durchqueren. Und haben Sie’s nicht bemerkt? Auf der Mobiltelefonrechnung steht schon seit eh und je bei jedem Telefonat die Seriennummer Ihres Handy und das Ihres Gesprächspartners dabei. Ja genau: gleich neben der Adresse und dem ersten Aktivierungsdatum jedes Ihres Gesprächspartner.
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Vorblatt
(...)
Mit dieser Novelle werden die TK-Betreiber dazu verpflichtet, Verkehrs- und Standortdaten, die beim Erbringen von Kommunikationsdiensten erzeugt oder verarbeitet werden, für Zwecke der Strafverfolgung zu speichern. Dazu ist festzuhalten, dass diese Speicherverpflichtung ausschließlich Daten betrifft, die bereits derzeit für Verrechnungszwecke gespeichert werden.

(...)
§ 92 Abs. 4a. "Vorratsdaten" jene Stamm-, Verkehrs- und Standortdaten, die beim Zugang eines Teilnehmers zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz oder zum Zweck der Fakturierung dieses Vorgangs erzeugt oder verarbeitet werden, einschließlich der Daten erfolgloser Anrufversuche, soweit diese Daten anlässlich der Erbringung von Telefondiensten gespeichert oder anlässlich der Erbringung
von Internetdiensten protokolliert werden; dies sind:
a) zur Rückverfolgung und Identifizierung der Quelle einer Nachricht benötigte Daten:
aa) betreffend Telefonfestnetz und Mobilfunk:
- die Rufnummer des anrufenden Anschlusses,
- der Name und die Anschrift des Teilnehmers oder registrierten Benutzers;
bb) betreffend Internetzugang, Internet-E-Mail und Internet-Telefonie:
- die zugewiesene(n) Benutzerkennung(en),
- die Benutzerkennung und die Rufnummer, die jeder Nachricht im öffentlichen Telefonnetz zugewiesen werden,
- der Name und die Anschrift des Teilnehmers bzw. registrierten Benutzers, dem eine Internetprotokoll- Adresse (IP-Adresse), Benutzerkennung oder Rufnummer zum Zeitpunkt der Nachricht zugewiesen war;
(...)
e) (...) bb) betreffend Mobilfunk:
- die Rufnummern des anrufenden und des angerufenen Anschlusses,
- die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) des anrufenden Anschlusses,
- die internationale Mobilfunkgerätekennung (IMEI) des anrufenden Anschlusses,
- die IMSI des angerufenen Anschlusses,
- die IMEI des angerufenen Anschlusses,
cc) im Falle vorbezahlter anonymer Dienste: Datum und Uhrzeit der ersten Aktivierung des Dienstes und die Kennung des Standorts (Cell-ID), an dem der Dienst aktiviert wurde;
f) zur Bestimmung des Standorts mobiler Geräte benötigte Daten:
- die Standortkennung (Cell-ID) bei Beginn der Verbindung,
- Daten zur geografischen Ortung von Funkzellen durch Bezugnahme auf ihre Standortkennung (Cell-ID) während des Zeitraums, in dem die Vorratsspeicherung der Kommunikationsdaten erfolgt.“
(...)

§ 102a. (1) Abweichend von den §§ 96, 99 und 102 haben Anbieter und Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze die in § 92 Abs. 3 Z 4a aufgezählten Daten, soweit diese im Zuge der Bereitstellung des Kommunikationsdienstes erzeugt oder verarbeitet werden, für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Kommunikationsvorganges zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von mit beträchtlicher Strafe bedrohten Handlungen (§ 17 SPG), einschließlich der Tatbestände der §§ 107 und 107a StGB zu speichern. Diese Daten sind nach Ablauf dieser Frist, unbeschadet des § 99 Abs. 2, unverzüglich zu löschen.
(2) Die Daten sind so zu speichern, dass sie und alle sonstigen damit zusammenhängenden erforderlichen Informationen unverzüglich an die für die Durchführung einer Überwachung einer Telekommunikation zuständigen Behörden
(...)

§§ 1, 92, 102a, 102b, 103, 109 und 114 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2007 treten mit 1. September 2007 in Kraft.

Volltext: http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/bekanntmachung/begutachtung_tkg.html


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edited by hermes hermes
published on: 2007-04-24
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