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Date: 2004-03-03

DE: Grosser Lauschangriff illegal

Heute hat der deutsche Verfassungsgerichtshof die Praxis des "Großen Lauschangriffs" in großen Teilen als verfassungswidrig erkannt. Vor wenigen Tagen hat der Verfassungsgerichtshof von AT-Land das Militärbefugnisgesetz zu großen Teilen aufgehoben.
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post/scrypt: Wie gut dass es neben einer Verfassung auch Verfassungsrichter gibt

"Großer Lauschangriff" weitgehend illegal
Sagt oberstes Gericht | Gesetzgeber muss bis Juni 2005 nachbessern | Weniger Straftaten "lausch-würdig" | Strengere Kontrollen | Abwägen von "Freiheit und Sicherheit" zu Gunsten persönlicher Rechte

Die bisherige deutsche Praxis des so genannten "Großen Lauschangriffs" verstößt weitgehend gegen den Schutz der Menschenwürde und ist deshalb verfassungswidrig.

Das entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht [BVG] in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Der Gesetzgeber hat nun bis zum 30. Juni 2005 Zeit, um die Regeln zum Abhören von Wohnungen Krimineller mittels Wanzen nach den strengen Maßgaben des Gerichts nachzubessern.

In dem 141 Seiten starken Urteil heißt es zur Begründung der strengen Maßgaben für künftige Lauschangriffe: "Jeder Bürger hat das unverletzliche Recht, in seiner Wohnung "in Ruhe gelassen zu werden". Und zwar ohne Angst, dass staatliche Stellen die Entfaltung seiner Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung überwachen.

Das BVG entsprach damit unter anderem der Klage der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP] gegen die Grundgesetzänderung von 1998, die die Bestimmung zum Lauschangriff ermöglicht.

[...]

Allerdings verletzt laut dem Urteil nicht jede akustische Wohnraumüberwachung die Menschenwürde. So gehören nach Ansicht der Karlsruher Richter Gespräche über begangene Straftaten nicht dazu.

Mehr mit links
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=218541

Die Aufhebung des Militärbefugnisgesetzes
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=215892




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edited by Harkank
published on: 2004-03-03
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