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Date: 2001-09-24

EU: Neues Anti/Terrorismus/Konzept


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Während in den USA bereits in der ersten Woche die Anti-Terror-Gesetze
verabschiedet wurden , das deutsche Regierungskabinett bereits den,
eigentlich längst geplanten, Paragraphen 129b beschloss, und in
Großbritanninen und den USA die Provider zu großflächigen
Datenspeicherungen gezwungen wurden, brauchte die Europäische
Union immerhin ein paar Tage mehr, um sich Schulter an Schulter
mit den USA zu stellen.

EU-US-Kooperation

Neun Tage nach den fürchterlichen Anschlägen in New York und
Washington D.C. hat die europäische Kommission neben einem ganzen
Maßnahmenkatalog für die künftige enge Zusammenarbeit einen sehr
weitreichenden Vorschlag vorgestellt: "Eine Rahmenentscheidung zur
Terrorismusbekämpfung", die aus einem Sondertreffen der EU-Justiz-
und Innenminister in Brüssel hervorging. Rahmenentscheidungen sind
Legislativvorschläge, die ad-hoc gemacht werden können und schnell
bindende Wirkung entfalten können. Auch stellte die Kommission den
Vorschlag für einen "Europäischen Haftbefehl und Verfahrensweisen
für eine Auslieferung innerhalb der Mitgliedstaaten" vor.

[...]

Was ist Terrorismus?

Wesentlich für die demokratischen Bürgerrechte ist die Definition
von Terrorismus in Artikel 3 der Rahmenentscheidung. Falls bestimmte
Vergehen "absichtlich durch einen Einzelnen oder eine Gruppe gegen
einen Staat oder mehrere Staaten, deren Einrichtungen oder dessen
Bevölkerung begangen werden, mit der Absicht diese einzuschüchtern
oder die politischen, ökonomischen oder sozialen Strukturen dieser
Länder zu zerstören", werden diese als Terrorismus definiert:

Darunter fallen mit einer jeweiligen Mindesthaftstrafe

"Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme, Erpressung,
Diebstahl oder Raub;

die ungesetzliche Beschädigung [Anm.: gibts das auch gesetzlich?]
von Regierungseinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln,
Infrastruktren, öffentlichen Plätzen und Eigentum;

die Herstellung, der Besitz, der Kauf, Tranport oder die Belieferung
von Waffen oder Sprengstoffen;

das Freisetzen giftiger Substanzen, Brandstiftung, das Verursachen
von Explosionen oder Fluten, die Gefährdung von Leuten, Eigentum,
Tieren oder der Umwelt;

die Beeinträchtigung oder Verhinderung der Wasser- und Stromversorgung
sowie anderer wichtigen Ressourcen;

Angriffe durch die Verwendung eines Informationssystems; [Anm.: !!!!]

die Drohung diese Vergehen zu begehen;

das Werben, Unterstützen oder die Teilnahme an einer terroristischen
Gruppe."

Erweitert wird diese umfangreiche Definition noch durch Artikel 4,
wonach auch das "Anstiften, Unterstützen, Begünstigen oder die
Teilnahme einer terroristischen Gruppe" strafbar ist. Zu den
staatlichen Sanktionen gehören nicht nur Haftstrafen, sondern
auch Sozialdienste, die Beschränkung bestimmter Bürgerrechte
sowie die Verhängung von Geldbußen.

[...]

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edited by Miller
published on: 2001-09-24
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