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Date: 2003-01-15

AT: Ein Herz fuers Hee/resnachrichtenamt

Der Rechtsschutzbeauftragte kommt vom Bundesheer, an der Spitze des neuen Bundeskriminalamts ein Mann des Heeresnach/richtenamts - der ehedem Dienst an der Zivilgesellschaft geleistet habende Herr Innenmi/nister hat seins Herz fürs Heer entdeckt.
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"Es geht", glaubt Oskar Strohmayer, "auch um eine enge strukturelle Verbindung der Polizei zum Heer und seinen Geheimdiensten." Es geht um eine "bedenkliche Entwicklung Richtung gläserner Mensch", sagt Polizeigewerkschafter Haselmayer. Ein ehemals hochrangiger Staatsschützer aus dem Innenministerium spricht nur unter der Zusicherung der Anonymität: "Wir haben jahrelang die Polizei an das Gesetz gewöhnt. Nun erleben wir die Militarisierung und Repolitisierung des Apparates. Soll der Befehl von oben mehr zählen als das Gesetz?" Ein anderer Beamter, einst einer der höchsten Würdenträger des Innenministeriums, meint heute erstaunlich offen: "Da wird ein schwarzer, straffer Geheimdienst errichtet. Das Innenministerium wird zum Anhängsel des Heeresnachrichtenamtes. Das HNA war doch immer erster Zubringer für die ÖVP. Die Schwarzen waren immer besser informiert, denn die Heeresgeheimdienste haben sich nie an Gesetze gehalten und immer auch im Inland gespitzelt. Nun werden personelle und rechtliche Entscheidungen getroffen, die verheerend sein könnten." Alles nur Wut abgesetzter Beamter?
Man muss ins Jahr 2000 zurückblicken. Kurz nachdem der Innenminister angelobt worden war, traf das Kabinett zu einer vertraulichen Sitzung zusammen. Neben der richtigen medialen Positionierung des Ministers mit Laptop und Designermöbeln diskutierten die Strategen auch über eine andere Frage. In einem geheimen Protokoll der Sitzung heißt es: "Kann bestehendes HNA auch für unsere Zwecke/private Aufklärung genutzt werden?" Gerade wurden die neuen Strukturen des "Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung" erdacht. Das neue Aufgabengebiet waren nach dem Geheimpapier nicht nur "Terrorismus" und "Radikalismus", sondern auch "Journalisten, die aufdecken und informieren wollen". Strassers Sprecher Gerhard Karner wird in dem Papier zitiert: "Wir müssen der Bevölkerung klar machen, warum wir das brauchen. Das wird sehr schwierig."
Stimmt. Denn die strikte Trennung von Polizei und Geheimdienst hat einen guten Grund. Polizei und Justiz stehen unter öffentlicher und juristischer Kontrolle, die Geheimdienste nicht. Weil sie ihrer geheimen Arbeit sonst nicht nachgehen könnten. Die Polizei sollte nur dann handeln, wenn sie strafbares Verhalten vermutete. Das Heer hingegen sollte Informationen aus dem Ausland beschaffen und die Politiker damit beliefern. Die Polizei sollte ihre Erkenntnisse hingegen möglichst schnell an die unabhängige Justiz weiterleiten. Das Heer ist straffer und politischer organisiert. Die Polizei ist eine eigenständige Behörde und sollte nicht mit Tarnkappe, sondern mit Polizeimütze agieren. Konsequenz: Die Türe zwischen schwarzem Heeresdienst und roter Staatspolizei blieb nicht nur verschlossen. Die Beamten und vor allem die Parteien sorgten durch ihr Misstrauen gegeneinander dafür, dass sie nicht auch nur einen Spalt aufgestoßen wurde.
Dann flogen die Roten raus und durften nur noch zusehen. Schwarz-Blau verlieh dem Heer Rechte, für die sich die Polizei tagelang beim Richter anstellen musste. Ohne Begutachtung, ohne breite Diskussion wurde als eines der ersten Projekte der Regierung das Militärbefugnisgesetz beschlossen. Die Terrorismusbekämpfung, der Krieg gegen die organisierte Kriminalität sollten nicht mehr allein der Polizei überlassen werden. Ein Mitarbeiter von Verteidigungsminister Herbert Scheibner wunderte sich damals: "Ich hätte nie gedacht, dass das durchgeht."
Die rund 400 Beamten der Geheimdienste dürfen nun von Behörden falsche Ausweise anfordern, sie dürfen Daten aus Spitälern, Krankenkassen, Universitäten und Polizeicomputern absaugen, sie dürfen Wohnungen verwanzen, ihre Mikrophone in Schlafzimmern montieren und durch Fenster fotografieren. Sie dürfen sich als Ärzte ausgeben und in Krankengeschichten blättern. All das ohne richterliche oder effektive parlamentarische Kontrolle. All das ohne den Betroffenen anschließend von der Überwachung zu informieren, wie dies die Polizei tun muss. All das zum Zwecke der militärischen Sicherheit ­ oder was das Heer dafür hält. Der Rechtsschutzbeauftragte ­ mit Karlheinz Probst ausgerechnet ein Offizier ­ darf Missbrauch anprangern.

Sehr viel mehr

http://www.falter.at/




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edited by Harkank
published on: 2003-01-15
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