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Date: 2002-02-07

Illegales Handy-Rastern in AT


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Was ist passiert? Nur seinesgleichen, vor dem auf dieser Liste - manchmal
zur veritablen Ermuedung des p.t. Publikums - seit mehreren Äonen gewarnt
wird. Es war nicht automatisiert, sondern ein ahnungs/armer Richter hat die
Provinz/gendarmerie des bekannten AT-Bundeslandes Kärntnen ermächtigt,
die Rückerfassung aller Rufdaten von 24 Stunden in mehreren Funkzellen
aller vier GSM- Betreiber zu verlangen. 130.000 Gesprächsdaten wurden
erfasst von etwa 50.000 Menschen und einer gesetzlich ermächtigten
Datenverarbeitung zugeführt.

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Kärntner Gendarmerie wertete die Rufdaten von 130.000 Gesprächen aus |
Etwa 50.000 Personen betroffen | Alle Gespräche, alle Netze, 24 Stunden,
mehrere Funkzellen | Unklarheit, was mit den erfassten Datensätzen
geschehen soll update vor 0min Laut Informationen, die der Abgeordnete
Peter Pilz [Grüne] heute bei einer Pressekonferenz bekannt gab, versuchte
das Kärtner Landesgendarmeriekommando eine Massenauswertung der
Rufdaten von etw. 130.000 Gesprächen.

In den Funkzellen rund um die Schauplätze dreier Überfälle in Kärnten
wurden im fraglichen Zeitraum rund 200.000 Telefonate geführt, einen
Großteil dieser Daten - wer mit wem wann telefoniert hatte - bekam die
Gendarmerie auch von den Netzbetreibern.

50.000 Betroffene Nur max.mobil verweigerte die Herausgabe seiner rund
70.000 Datensätze. Insgesamt betroffen von dieser Aktion - die mit
gewöhnlicher Rufdatenrückerfassung nichts mehr zu tun, sondern den
Charakter einer Rasterfahndung hat - waren laut Pilz mindestens 50.000
Personen.

Für den grünen Sicherheitssprecher handelt es sich dabei um eine "glatte
illegale Überwachungsmaßnahme", die der Judikatur des VfGH und der
Menschenrechtskonvention widerspreche. Demnach dürfe das
Fernmeldegeheimnis nur dann verletzt werden, wenn dieser Eingriff
"verhältnismäßig" sei.

Ausgangspunkt für die Aktion waren drei Überfälle in Kärnten: Nach einem
Einbruch wurde ein Handy gefunden. Während die Bundespolizeidirektion
Klagenfurt nur die Gespräche auf diesem Handy zurückverfolgte, wurde von
der Gendarmerie ein gerichtlicher Beschluss zur Auswertung der gesamten
Rufdaten sämtlicher Netzbetreiber an den drei Tatorten jeweils von 8.00 bis
8.00 Uhr des nächsten Tages erwirkt.

Mehr mit Links
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=forum&id=108793


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edited by Harkank
published on: 2002-02-07
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