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                Date: 1998-11-05
                 
                 
                EU-Gesetz verhindert Spam-Verbot
                
                 
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      Erlaubt ist Spamming deshalb noch lange nicht, aber die  
sogenannte "europäische Fernabsatzrichtlinie" macht ein  
generelles Verbot unverlangter Werbemails unmöglich. 
 
 
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Berlin (ots) - An der Unzulässigkeit unverlangt zugesandter E- 
Mail-Werbung hat sich nach der jüngsten Entscheidung des  
Landgerichts Berlin vom 13. Oktober 1998 im  
Hauptsacheverfahren nichts geändert. Das Urteil zeigt  
jedoch, daß deutsche Werbetreibende, die bisher auf das  
kostengünstige Versenden ihrer Werbebotschaften verzichten  
mußten, auf die Umsetzung der europäischen  
Fernabsatzrichtlinie hoffen dürfen. Ein grundsätzliches Verbot  
des Versendens unverlangter E-Mail-Werbung ist nach  
Ansicht des Landgerichts Berlin mit dieser EU-Richtlinie  
nicht vereinbar.  
 
Während werbende Telefonanrufe und Telefaxe nur nach  
vorheriger Zustimmung des Verbrauchers zulässig sein  
sollen, braucht diese für werbende E-Mails nicht eingeholt zu  
werden. Der Gesetzgeber muß jedoch geeignete  
Maßnahmen ergreifen, um den Verbraucher vor der  
Werberflut zu schützen.  
.... 
Wie solche Regelungen im einzelnen aussehen können,  
haben einige Bundesstaaten der USA mit den sogenannten  
Anti-Spam-Gesetzen bereits aufgezeigt, meint Christian  
Schulz, Online-Rechts-Experte von akademie.de. Danach  
sind Werbe-E-Mails als Werbung zu kennzeichnen und der  
Absender muß klar hervorgehen.  
.... 
Solange vergleichbare Regelungen in Deutschland nicht  
bestehen, bleibt nach Auffassung des Landgerichts Berlin die  
bisher nicht kontrollierbare massenhafte Versendung von  
Werbe-E-Mails unzulässig. Eine freiwillige Selbstkontrolle  
durch Werbetreibende oder die sogenannte Netiquette des  
Internet reiche nicht aus, um den Verbraucher wirkungsvoll  
zu schützen.  
.... 
Auch wenn das Gericht im Ergebnis unverlangte E-Mail- 
Werbung für unzulässig erachtet, versäumte es nicht, eine  
baldige Umsetzung der Richtlinie anzumahnen. Bis  
spätestens zum 4. Juni 2000 muß die Richtlinie in nationales  
Recht umgesetzt sein. Der Gesetzgeber ist gefordert. Die  
lesenswerte Entscheidung des LG Berlin ist im Volltext unter  
http://www.online-recht.de verfügbar.  
 
Online-Recht ist ein kostenloser Dienst von 
http:// www.akademie.de. einem  Pilotprojekt zum Internet- 
Learning, das durch das Bundesarbeitsministerium aus  
Mitteln des Europäischen Sozialfonds mit dem Ziel gefördert  
wird, Mitarbeiter kleiner und mittelständischer Unternehmen  
für das Internet online am Arbeitsplatz zu qualifizieren. 
 
Volltext 
http://www.newsaktuell.de
                   
 
 
 
 
 
 
 
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edited by  
published on: 1998-11-05 
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